Schuldner / Insolvenzschuldner
Die Insolvenzordnung bezeichnet die natürliche Person (zum Beispiel einen Verbraucher oder einen Einzelkaufmann) oder die juristische Person (zum Beispiel eine GmbH oder einen e.V.), über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, als Schuldner. In der früheren Konkursordnung wurde Schuldner als Gemeinschuldner bezeichnet.